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   BVerwG, 24.07.2014 - 4 B 28.14   

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https://dejure.org/2014,21359
BVerwG, 24.07.2014 - 4 B 28.14 (https://dejure.org/2014,21359)
BVerwG, Entscheidung vom 24.07.2014 - 4 B 28.14 (https://dejure.org/2014,21359)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - 4 B 28.14 (https://dejure.org/2014,21359)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärungsbedürftigkeit des Ermittlungsaufwands der Behörde neben der Aktenauswertung bzgl. formell illegaler baulicher Anlagen

  • rechtsportal.de

    Klärungsbedürftigkeit des Ermittlungsaufwands der Behörde neben der Aktenauswertung bzgl. formell illegaler baulicher Anlagen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.03.2014 - 4 B 45.13

    Städtebauliche Begründung als Voraussetzung für die städtebauliche

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2014 - 4 B 28.14
    Nach ständiger Rechtsprechung verletzt ein Tatsachengericht seine Pflicht zur erschöpfenden Sachaufklärung nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die - wie hier - ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht ausdrücklich beantragt hat (stRspr, Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 - BVerwG 4 B 20.12 - BRS 79 Nr. 73 Rn. 6 und vom 10. März 2014 - BVerwG 4 B 45.13 - Rn. 5).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 4 BN 3.14

    Hinreichend bestimmtes Ziel der Raumordnung; Bindung der gemeindlichen

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2014 - 4 B 28.14
    Grundsätzlich bedeutsam im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist eine Rechtssache dann, wenn in dem angestrebten Revisionsverfahren die Klärung einer bisher höchstrichterlich ungeklärten, in ihrer Bedeutung über den der Beschwerde zu Grunde liegenden Einzelfall hinausgehenden, klärungsbedürftigen und entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO) zu erwarten ist (stRspr; Beschluss vom 9. April 2014 - BVerwG 4 BN 3.14 - ZfBR 2014, 479 Rn. 2).
  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 B 20.12

    Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2014 - 4 B 28.14
    Nach ständiger Rechtsprechung verletzt ein Tatsachengericht seine Pflicht zur erschöpfenden Sachaufklärung nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die - wie hier - ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht ausdrücklich beantragt hat (stRspr, Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 - BVerwG 4 B 20.12 - BRS 79 Nr. 73 Rn. 6 und vom 10. März 2014 - BVerwG 4 B 45.13 - Rn. 5).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2014 - 4 B 28.14
    Maßgebend ist dabei der materiell-rechtliche Standpunkt des Tatsachengerichts, auch wenn dieser rechtlichen Bedenken begegnen sollte (Urteil vom 14. Januar 1998 - BVerwG 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 , Beschlüsse vom 25. Januar 2005 - BVerwG 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447 und vom 20. Dezember 2010 - BVerwG 5 B 38.10 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 10.10.2013 - 4 BN 36.13

    Freiheit der Gemeinden bei der Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs eines

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2014 - 4 B 28.14
    Etwas Anderes gilt nur dann, wenn sich dem Tatsachengericht auch ohne ausdrücklichen Beweisantrag eine weitere Sachverhaltsermittlung hätte aufdrängen müssen (stRspr, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - BVerwG 4 BN 36.13 - BauR 2014, 57 Rn. 14).
  • BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 38.10

    Verfahrensfehler; Ablehnung eines Beweisantrags und rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2014 - 4 B 28.14
    Maßgebend ist dabei der materiell-rechtliche Standpunkt des Tatsachengerichts, auch wenn dieser rechtlichen Bedenken begegnen sollte (Urteil vom 14. Januar 1998 - BVerwG 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 , Beschlüsse vom 25. Januar 2005 - BVerwG 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447 und vom 20. Dezember 2010 - BVerwG 5 B 38.10 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen;

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2014 - 4 B 28.14
    Maßgebend ist dabei der materiell-rechtliche Standpunkt des Tatsachengerichts, auch wenn dieser rechtlichen Bedenken begegnen sollte (Urteil vom 14. Januar 1998 - BVerwG 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 , Beschlüsse vom 25. Januar 2005 - BVerwG 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447 und vom 20. Dezember 2010 - BVerwG 5 B 38.10 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 60.14

    Flughafen München: Klagen des Bundes Naturschutz in Bayern und mehrerer

    Vor dem Hintergrund dieses maßgeblichen materiell-rechtlichen Standpunkts des Tatsachengerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 4 B 28.14 - juris Rn. 6 m.w.N.) ist die Ablehnung des Beweisantrags nicht verfahrensfehlerhaft.
  • BVerwG, 02.11.2017 - 4 B 62.17

    Gerichtliche Verpflichtung zur vollständigen Klärung des Sachverhalts;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts nur dann, wenn es von einer Beweiserhebung, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat, absieht, obwohl sie sich ihm hätte aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 4 B 28.14 - juris Rn. 6).
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